BFHBFHV B 66/202022-08-11Beschluss
Die bestehenden Regelungen für Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit verhindern nicht die Abwälzbarkeit der Mehrwertsteuer - Keine Klärungsbedürftigkeit - Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt
Bundesfinanzhof
Zitierte Normen (Erwähnungen)
Zitiert – nur Erwähnung, keine festgestellte Wirkung
Art. 3 GG§ 4 Nr 9 Buchst b UStG 2005 vom 28.04.2006, Art 135 Abs 1 Buchst i EGRL 112/2006, Art 1 Abs 2 EGRL 112/2006, § 116 FGO, § 115 Abs 2 FGO, Art 3 Abs 1 GG