BFHBFHV S 9/222023-06-23Beschluss
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einer Anhörungsrüge - In einer Anhörungsrüge ist die Rüge des Entzugs des gesetzlichen Richters unstatthaft - Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen - Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt
Bundesfinanzhof · Verfahren:
Deutsch
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einer Anhörungsrüge - In einer Anhörungsrüge ist die Rüge des Entzugs des gesetzlichen Richters unstatthaft - Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen - Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt
Betroffene Normen
§ 103, 101 GGcited§ 133a FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 3 Abs 2 GKG 2004 vom 27.02.2014, § 71 Abs 1 GKG 2004 vom 27.02.2014, Anl 1 Nr 6400 GKG 2004 vom 27.02.2014, Anl 1 Nr 6400 GKG 2004 vom 21.12.2020, KostRÄG 2021