BSGBSGB 6 KA 3/24 BH2025-02-06Beschluss
Vertragsärztliche Versorgung - Förderung der Weiterbildung - Anstellungsmöglichkeit als Recht des zugelassenen Praxisinhabers bzw des Medizinischen Versorgungszentrums - Adressat der Anstellungsgenehmigung - keine notwendige Beiladung des anzustellenden Arztes
Bundessozialgericht
Zitierte Normen (Erwähnungen)
Zitiert – nur Erwähnung, keine festgestellte Wirkung
§§ 75a, 95 SGB 5§ 75a SGB 5, § 95 SGB 5, §§ 95ff SGB 5, § 32 Abs 2 S 1 Nr 1 Ärzte-ZV