Leihmutterschaft im Ausland: Anforderungen an Anerkennung ausländischer Urteile über die Elternschaft
Bundesgerichtshof · Verfahren:
Deutsch
Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, die im Falle der Leihmutterschaft die rechtliche Elternschaft zu dem Kind den genetisch nicht mit ihm verwandten Wunscheltern zuweist, führt regelmäßig zu einem Ergebnis, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (§ 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Um ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zu begründen, müssen die Wunscheltern dann den Weg einer Adoption beschreiten, die der deutsche Gesetzgeber gerade für Fälle vorgesehen hat, in denen genetisch nicht mit einem Kind verwandte Personen in die rechtliche Elternstellung einrücken wollen (Abgrenzung zu Senatsbeschlüssen vom 12. Januar 2022 - XII ZB 142/20, FamRZ 2022, 629; vom 5. September 2018 - XII ZB 224/17, FamRZ 2018, 1846 und vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13, BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240).