BGHBGHV ZR 202/242026-04-17Urteil
Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung
Bundesgerichtshof
Deutsch
Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung verurteilt worden, gilt die Erklärung als abgegeben, sobald eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils nach §§ 726, 730 ZPO erteilt ist; es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für die Klauselerteilung vorlagen.
Zitierte Normen (Erwähnungen)
Zitiert – nur Erwähnung, keine festgestellte Wirkung
§ 894 BGB§ 894 BGB, § 726 ZPO, § 730 ZPO, § 894 S 1 ZPO, § 894 S 2 ZPO
§§ 726, 730, 894 ZPO§ 894 BGB, § 726 ZPO, § 730 ZPO, § 894 S 1 ZPO, § 894 S 2 ZPO