BGHBGHI ZR 224/252026-05-21Urteil
Gesetzlicher Entgeltausschluss gilt für Provisionsvereinbarungen des Wohnungsvermittlers mit Mieter und Vermieter
Bundesgerichtshof
Deutsch
Einem Wohnungsvermittler steht weder gegen den Mieter noch gegen den Vermieter eine Provision zu, wenn ein Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen wird, deren Verwalter er ist.
Zitierte Normen (Erwähnungen)
Zitiert – nur Erwähnung, keine festgestellte Wirkung
§ 812 BGB§ 812 Abs 1 S 1 BGB, § 2 Abs 1 S 1 WoVermRG, § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 WoVermRG, § 2 Abs 5 Nr 1 WoVermRG, § 5 Abs 1 Halbs 1 WoVermRG