BGHBGHV ZR 156/252026-06-18Beschluss
Hat das Berufungsgericht durch Teil- und Schlussurteil entschieden, ist für die Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde jeweils die Beschwer der Teilentscheidung maßgeblich; ein Zusammenrechnen der Beschwerdegegenstände kommt nicht in Betracht.
Bundesgerichtshof
Zitierte Normen (Erwähnungen)
Zitiert – nur Erwähnung, keine festgestellte Wirkung
§§ 301, 544 ZPO§ 301 Abs 1 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO