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3 StR 538/25 · BGH — Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ist nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Sie ist nicht wegen der Struktur dieses Straftatbestandes oder unter übergeordneten Gesichtspunkten generell ausgeschlossen. — SNTIQ