BGHBGH3 StR 538/252026-04-15Beschluss
Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ist nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Sie ist nicht wegen der Struktur dieses Straftatbestandes oder unter übergeordneten Gesichtspunkten generell ausgeschlossen.
Bundesgerichtshof · Verfahren:
Deutsch
Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ist nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Sie ist nicht wegen der Struktur dieses Straftatbestandes oder unter übergeordneten Gesichtspunkten generell ausgeschlossen.
Betroffene Normen
§ 27, 83 StGBcited§ 27 StGB, § 83 StGB