BGHBGHXII ZB 313/252026-05-06Beschluss
Eheschließung zwischen Mitgliedern der griechisch-orthodoxen Kirche in Deutschland unter Beteiligung eines orthodoxen Erzpriesters
Bundesgerichtshof · Verfahren:
Deutsch
1. Für eine Eheschließung „vor“ der ermächtigten Person iSv Art. 13 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 EGBGB ist ausreichend, dass die Trauperson anwesend und bereit ist, die Erklärungen der Eheschließenden entgegenzunehmen und zu beurkunden. 2. Zu den Voraussetzungen einer Eheschließung griechischer Staatsangehöriger, die Mitglieder der griechisch-orthodoxen Kirche sind, in Deutschland.
Betroffene Normen
§ 1310 BGBcitedArt 13 Abs 4 S 2 Halbs 1 BGBEG, Art 1367 Abs 1 ZGB GRC, § 1310 Abs 1 S 1 BGB